- Bebauer
- Bebauer m -s, застро́йщикBebauer землепа́шец, крестья́нин
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Jagir — Ein Jagir war im Indien der Mogul und Kolonialzeit eine Art von Belehnung von Land in Form einer Domäne (engl. estate). Im Gegenzug hatte der Vasall (jagirdar) gewisse Gegenleistungen, entweder in Form von Steuerzahlungen oder Heerfolge zu… … Deutsch Wikipedia
Oskar Kohnstamm — ca. 1906 Oskar Kohnstamm 1915, Graphik von … Deutsch Wikipedia
Amt Fredeburg — Beim Amt Fredeburg handelte es sich um einen Verwaltungsbezirk, dessen Entstehung ins 14. Jahrhundert zurückreicht und auf die Edelherren von Bilstein zurückgeht. Mit dem Erwerb des Landes Fredeburg in der Soester Fehde fiel damit gleichzeitig… … Deutsch Wikipedia
Oprtalj — Portole … Deutsch Wikipedia
Schöpfungsgeschichte (Priesterschrift) — Die Schöpfungsgeschichte der Priesterschrift ist die erste der zwei komplementären Schöpfungsgeschichten im Buch Genesis 1,1 2,4a. Die im Text folgende Schöpfungsgeschichte, Genesis 2,4b 25, wird in der traditionellen Pentateuchkritik dem… … Deutsch Wikipedia
Mezzeria — Mezzeria, in Italien die Theilung des Bodenertrags zwischen Besitzer u. Bebauer, wobei der erstere alle öffentlichen Lasten trägt … Pierer's Universal-Lexikon
Salzburg [1] — Salzburg, Erzbisthum Deutschlands, an Baiern u. Österreich grenzend; bei seiner Säcularisation 1802 180 QM. mit 190,000 (vor den gezwungenen Auswanderungen der Protestanten 250,000) Ew.; der Erzbischof war Reichsstand u. fortwährender Legat des… … Pierer's Universal-Lexikon
Ablösung — Ablösung, die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung gegen Entschädigung, insbes. und zwar im Gegensatze zu einer freiwilligen Vereinbarung eine solche, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (der Ablösungsgesetze) bei Grundgerechtigkeiten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grundherr — (Gutsherr), derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von Bauerngütern, und gewisse Herrschaftsrechte über die Bebauer derselben zustehen (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grundherrschaft — (Gutsherrschaft, auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein Inbegriff von Rechten und herrschaftlichen Befugnissen, die einem Grundbesitzer in bezug auf seine an andre zur Bebauung verliehenen Güter und über die Personen der Bebauer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Joruba — (Yoruba, Jarriba), Negerreich in Oberguinea (s. Karte bei Artikel »Guinea« und Karte »Togo«), in der britischen Kolonie Lagos, begrenzt im N. und O. von Nupe, im S. von Benin, im W. von Dahomé, 48,180 qkm mit ca. 3 Mill. Einw. Es ist eine schöne … Meyers Großes Konversations-Lexikon